Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,104569
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13 (https://dejure.org/2015,104569)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2015 - L 4 R 3943/13 (https://dejure.org/2015,104569)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 (https://dejure.org/2015,104569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,104569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (29)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Auch wenn der Vertragsgegenstand mit der Leistungsbeschreibung sehr unbestimmt formuliert sei, könne sie, die Kammer, sich vorliegend nicht der Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 - in juris) anschließen.

    Bei "Dreiecksverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Beigeladene zu 1)) im Rahmen eines bestehenden Werkvertrages Teilleistungen erbringe, die vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Dienstleistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne oder aber die vereinbarten Tätigkeiten ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, - vorgelegtes - Urteil des Bayerischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 - und Urteil des LSG vom 14. Februar 2012 a.a.O.).

    Bei dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 a.a.O.) dürfte es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt haben.

    der AGBs der Klägerin so verstünde, die Klägerin habe sich mithilfe ihrer AGBs vertraglich eine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit des Beigeladenen zu 1) vorbehalten, das einem Weisungsrecht des Arbeitgebers gleichkomme (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - in juris Rn. 60 und 30. Juli 2014 - L 5 R 3157/13 - in juris Rn. 82), konnte sie jedenfalls eine solche Einflussnahme vorliegend nicht ausüben, weil ihr - wie dargelegt - die erforderlichen Fachkenntnisse fehlten.

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Dass der Beigeladene zu 1) teilweise mit der beim Endkunden T. benutzten Software arbeiten musste, begründet ebenfalls keine Eingliederung in den Betrieb der Klägerin (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 29).

    Die Nutzung eines von anderen vorgehaltenen/betriebenen Systems/Netzes (Logistik) schließt eine selbstständige Tätigkeit nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 37).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10

    Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4 - Restaurantleiter - freier

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Umgekehrt wäre auch eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).

    Entsprechend sind etwa auch Steuerberater und Unternehmensberater, die in fremden Betrieben tätig werden, regelmäßig selbstständig (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - m.w.N., 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - sowie 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Aufgrund der hier vereinbarten Vergütungsstruktur sei auch keinerlei rechtlich relevantes Unternehmerrisiko zu erkennen (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris Rn. 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Umgekehrt wäre auch eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).

    Eine solche ist nur gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeitszeiten letztlich "zugewiesen" werden (LSG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 32).

  • BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Bei "Dreiecksverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Beigeladene zu 1)) im Rahmen eines bestehenden Werkvertrages Teilleistungen erbringe, die vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Dienstleistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne oder aber die vereinbarten Tätigkeiten ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, - vorgelegtes - Urteil des Bayerischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 - und Urteil des LSG vom 14. Februar 2012 a.a.O.).

    Das Urteil des Bayrischen LSG vom 22. März 2011 (L 5 R 148/09) führe zu keinem anderen Ergebnis, das Bayrische LSG habe sich mit einem anderen Fall zu beschäftigen gehabt.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    bb) Die fehlende Eingliederung in den Betrieb der Klägerin und die Weisungsabhängigkeit des Beigeladenen zu 1) überwiegen das allenfalls geringe unternehmerische Risiko des Beigeladenen zu 1), was für die Beurteilung seiner Tätigkeit als abhängige Beschäftigung sprechen könnte und was nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium darstellt (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 - in juris Rn. 28, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - in juris Rn. 38 und vom 22. März 2013 - L 4 KR 3725/11 - in juris Rn. 42 sowie vom 6. Dezember 2012 - L 4 R 314/12 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 314/12
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 777/97

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Übungsleitertätigkeit - Sportverein

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13

    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Die Beklagte ist der Ansicht, dass den Urteilen des beschließenden Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13) und vom 29. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) zum Teil andere Sachverhalte zu Grunde gelegen hätten.

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).

    Die Erbringung von Beratungsleistungen und eine Weisungsbefugnis schließen sich - hierauf hat der Senat wiederholt hingewiesen (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) strukturell aus, denn derjenige, der eine Beratung begehrt, will gerade Antworten auf offene Fragen und nicht die Exekution schon feststehender Lösungen.

    Soweit die Beklagte zuletzt auf Ausführungen des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 - juris, Rn. 61) zu Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hingewiesen, ergibt sich für die hier zu beurteilende Frage hieraus nichts, worauf der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht) hingewiesen hat: Das Argument, die Klägerin müsse über einen ausreichenden Einfluss auf die von ihr zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Endkunden eingesetzten Personen verfügen, um keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen, geht fehl.

    Dies gilt schon deshalb, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris, Rn. 25; Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 95; Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - nicht veröffentlicht).

    Die (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten sind lediglich das Motiv für die Beauftragung, sagen aber nichts über die Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Beauftragten oder Sonstiges über dieses Vertragsverhältnis aus (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2120/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bilanzbuchhalterin/Lohnbuchhalterin -

    Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 37; u.a. auch Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 -, vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - alle nicht veröffentlicht).

    Dies gilt schon deshalb, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris, Rn. 25; Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 95; Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 680/15
    Der Kläger hat hat auf sein bisheriges Vorbringen verwiesen und ergänzend ausgeführt, das Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) könne auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden.

    Das Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) könne nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden.

    Die (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten sind lediglich das Motiv für die Beauftragung, sagen aber nichts über die Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Beauftragten oder Sonstiges über dieses Vertragsverhältnis aus (Urteile des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von jenen, die den Urteilen des Senats vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht) zugrunde lagen.

    Aufgrund dieses Vorbringens steht zur Überzeugung des Senats fest, dass seine Tätigkeit nicht als (ergebnisoffene) Beratungsleistung (so die Konstellationen in den Urteilen des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14 - beide nicht veröffentlicht) einzustufen ist, sondern als Programmierleistung, für die er konkrete Vorgaben der Endkundin erhalten hatte.

    Es handelt sich um eine (auch) bei selbstständigen Dienstleistern übliche Vorgehensweise ("Regiezettel"; vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht